Unsere AGB:

 

1. Leistungsumfang
Die Firma K. & B. Schmidt Holding Ges.m.b.H. (im folgenden kurz KBS Inkasso genannt) übernimmt Inkassotätigkeiten von zu Recht bestehenden Forderungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen (Bundesinnung für das Inkassogewerbe).


2. Auftragserteilung
Die zum Inkasso übergebenen Forderungen müssen zu Recht bestehen, andernfalls haftet der Auftraggeber für alle daraus resultierenden Schäden. Inkassoaufträge müssen in entsprechender Form (schriftlich, e-mail, Datenträger etc.) mit folgenden Schuldnerdaten erfolgen: Name, Anschrift und Höhe der Forderung, Auftrags- und Rechnungsdaten, Art der erbrachten Leistung sowie sämtliche relevanten Informationen. §11 des Datenschutzgesetzes ist Bestandteil dieser Vereinbarung. D.h. die übermittelten Daten werden ausschließlich zu Betreibunszwecken verwendet.


3. Bearbeitungsverfahren
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. KBS Inkasso macht beim Schulder das aushaftende Kapital inklusive aller Mahnspesen und Verzugszinsen zuzüglich der Interventionskosten geltend. Die Interventionskosten beziehen sich auf das Bundesgesetzblatt 141 für die Republik Österreich vom 27.3.1996 und werden dem jeweiligen Index angepasst. Die Verzugszinsen werden an KBS Inkasso abgetreten. Die notwendigen Inkassokosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen werden gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL 141/1996 i.d.F. BGBL I 118/2002, § 3 Abs. 1-6 als Schadenersatz gemäß § 1333 Abs 3 ABGB dem Schuldner angerechnet, sofern diese Kosten vom Schuldner verschuldet bzw. der Schuldner sich im subjektiven Zahlungsverzug gemäß § 1334 ABGB befindet. Diese Kosten werden dem Auftraggeber bis zum Abschluß des Inkassofalles gestundet und hat der Auftraggeber diese Kosten bei Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht zu ersetzen. Die Kommunikation mit dem Schuldner bzw. dessen Rechtsvertreter erfolgt über KBS Inkasso. Ratenvereinbarungen können von KBS Inkasso selbständig vereinbart werden. Von den eingehenden Zahlungen werden zunächst die Betreibungskosten in Abzug gebracht. Zahlungseingänge werden umgehend an den Auftraggeber abzüglich Verzugszinsen und Betreibungskosten weitergeleitet. Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt, wird dem Schuldner die Umsatzsteuer aus den Inkassokosten nicht angerechnet. Die Umsatzsteuer wird dem Auftraggeber nach Zahlung durch den Schuldner mittels Rechnungslegung bekannt gegeben und ist von diesem spätestens zum nächstmöglichen Vorsteuerabzugstermin an KBS Inkasso zu zahlen. Diese Rechnungslegung, sowie die Abrechnung und Überweisung der zu Gunsten des Auftraggebers eingebrachten Gelder, gilt als Rechnungslegung gemäß § 1012 ABGB und besteht für KBS Inkasso darüber hinaus bezüglich der Inkassokosten keine Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Auftraggeber, und wird insbesondere seitens des Auftraggebers auf die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet. KBS Inkasso ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abzuschließen. Sollte eine vorgerichtliche Betreibungsmaßnahme nicht erfolgreich sein, wird über eine gerichtliche Betreibung gemeinsam mit dem Auftraggeber entschieden. Bei einer etwaigen gerichtlichen Betreibung erfolgt die Vollmachtserteilung direkt vom Auftraggeber an den Rechtsanwalt. KBS Inkasso stellt alle nötigen Unterlagen für die Betreibung zur Verfügung. Der bevollmächtigte Anwalt handelt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. KBS Inkasso übernimmt keine Haftung für eintretende Verjährung.

 

4. Zahlungsmeldung
Alle beim Auftraggeber vom Schuldner eingegangenen Zahlungen müssen unverzüglich an KBS Inkasso gemeldet werden. Der Auftraggeber haftet für etwaigen Schaden durch zu spät gemeldete Zahlungseingänge.

 

5. Auftragsstorni
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsstorno, eigenmächtigen Vergleichen mit dem Schuldner oder bei Weitergabe der Forderung an Dritte (Rechtsanwälte oder andere Inkassobüros) ohne schriftliches Einverständnis der KBS, sowie bei Übergabe von unberechtigten oder unrichtigen Forderungen die aufgelaufenen Inkassokosten gemäß Punkt 3 zu ersetzen. Bei Auftragsstorni innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragserteilung werden dem Auftraggeber keine Kosten berechnet. Direktzahlungen oder Zahlungen sind kein Stornogrund.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtszuständigkeit
Erfüllungsort sowohl für die Leistungserbringung als auch die Zahlung ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wir die sachliche und örtlich zuständige Gericht für Wien als ausschließliche Gerichtszuständigkeit vereinbart. Für das Auftragsverhältnis zwischen KBS Inkasso und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

 

7. Schlussbestimmungen
Sondervereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden hiervon die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Parteienabsicht am nächsten kommt.